Endlich STEVIA als Lebensmittel anerkannt

Stevia Pflanze

Amts­blatt L 295/205 der Euro­päi­schen Union ver­mel­det das, was seit 1997 als Antrag zur Zulas­sung von Stevia als Lebens­mit­tel und dar­über hin­aus seit mehr als 500 Jah­ren von der Bevöl­ke­rung in Para­guay und Bra­si­lien als natür­li­cher Süß­stoff ein­ge­setzt wird, näm­lich die Erlaub­nis des in Ver­kehr brin­gens von Stevia und der Ver­wen­dung in Lebensmitteln.

Amts­blatt L 295 EU

Warum ist das so bedeutend?

Stevia ist eine in Süd­ame­rika vor­kom­mende Pflanze, die getrock­net oder als Aus­zug zum Süßen ver­wen­det wird.
Stevia ist 300 mal süßer als her­kömm­li­cher Zucker.
Stevia-Süßstoff ent­hält nur 0,2 Kilo­ka­lo­rien pro Gramm. im Ver­gleich zu her­kömm­li­chem Zucker, der mit rund vier Kilo­ka­lo­rien pro Gramm 20-mal mehr Kalo­rien ent­hält.
Stevia ent­hält kei­nen Zucker, ist also nicht schäd­lich für die Zähne.
Stevia beein­flusst nicht den Blut­zu­cker­spie­gel – ist also für Dia­be­ti­ker ideal.
Stevia kann erhöh­ten Blut­druck senken.

Warum ist Stevia erst jetzt in der EU zugelassen?

Man machte sich Sor­gen um die Gesund­heit, da Stevia bis­her nicht aus­rei­chend auf toxi­ko­lo­gi­sche und erb­schä­di­gende Fol­gen hin unter­sucht wurde. Dabei wird Stevia in Süd­ame­rika, Japan und den USA seit vie­len Jah­ren ein­ge­setzt. Es erhält die Zulas­sung als Süß­stoff in Japan in den 1970er Jah­ren, 2008 in der Schweiz, Aus­tra­lien und Neu­see­land, 2009 in Frank­reich.
Am 12. Novem­ber 2011 wurde schließ­lich die Zulas­sung zur Ver­wen­dung in meh­re­ren Lebens­mit­tel­ka­te­go­rien mit Wir­kung zum 2. Dezem­ber unter der Bezeich­nung E 960 verkündet.

Die Geträn­ke­in­dus­trie wie z.B Coca.Cola, die Milch­pro­dukte­in­dus­trie wie z.B. Nestle und Danone, aber auch die Agrar­in­dus­trie haben auf die­sen Tag gewar­tet. In den USA und Frank­reich gibt es schon mit Stevia gesüßte Getränke, in der Schweiz Ener­giedrinks und sogar in Bay­ern durfte eine Mol­ke­rei ihren Bio Joghurt mit Stevia süßen.

Kein Patent auf Stevia – oder doch?

Zum Glück ist Stevia eine Pflanze und es gibt Gott sei Dank noch kein Patent auf Pflan­zen. Aber die Metho­den, mit denen bestimmte Wirk­stoffe aus der Pflanze extra­hiert wer­den, sind patent­fä­hig. Aus der Pflanze las­sen sich sowohl Ste­vio­sid als auch Rebiana her­stel­len.
Wir wer­den wohl in Zukunft immer mehr Arti­kel mit dem Auf­druck “Mit Stevia gesüßt” kau­fen kön­nen.
Ganz ohne Ein­schrän­kung hat die EU-Kommission den Süß­stoff aller­dings nicht zuge­las­sen. Zunächst dür­fen mit dem Lebens­mit­tel­zu­satz­stoff, wie es offi­zi­ell heißt, nur Getränke, Müsli, Joghurts, Mar­me­la­den, Scho­ko­lade und andere Süßig­kei­ten gesüßt werden.

Quel­len:
Han­dels­blatt
Free­st­evia
Wiki: Stevia
Zen­trum der Gesundheit

Zur Zeit ist mir bekannt, dass es eine Fritz Cola mit Stevia gesüßt gibt.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

* Copy this password:

* Type or paste password here:

96 Spam Comments Blocked so far by Spam Free Wordpress