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Amtsblatt L 295/205 der Europäischen Union vermeldet das, was seit 1997 als Antrag zur Zulassung von Stevia als Lebensmittel und darüber hinaus seit mehr als 500 Jahren von der Bevölkerung in Paraguay und Brasilien als natürlicher Süßstoff eingesetzt wird, nämlich die Erlaubnis des in Verkehr bringens von Stevia und der Verwendung in Lebensmitteln.
Warum ist das so bedeutend?
Stevia ist eine in Südamerika vorkommende Pflanze, die getrocknet oder als Auszug zum Süßen verwendet wird.
Stevia ist 300 mal süßer als herkömmlicher Zucker.
Stevia-Süßstoff enthält nur 0,2 Kilokalorien pro Gramm. im Vergleich zu herkömmlichem Zucker, der mit rund vier Kilokalorien pro Gramm 20-mal mehr Kalorien enthält.
Stevia enthält keinen Zucker, ist also nicht schädlich für die Zähne.
Stevia beeinflusst nicht den Blutzuckerspiegel – ist also für Diabetiker ideal.
Stevia kann erhöhten Blutdruck senken.
Warum ist Stevia erst jetzt in der EU zugelassen?
Man machte sich Sorgen um die Gesundheit, da Stevia bisher nicht ausreichend auf toxikologische und erbschädigende Folgen hin untersucht wurde. Dabei wird Stevia in Südamerika, Japan und den USA seit vielen Jahren eingesetzt. Es erhält die Zulassung als Süßstoff in Japan in den 1970er Jahren, 2008 in der Schweiz, Australien und Neuseeland, 2009 in Frankreich.
Am 12. November 2011 wurde schließlich die Zulassung zur Verwendung in mehreren Lebensmittelkategorien mit Wirkung zum 2. Dezember unter der Bezeichnung E 960 verkündet.
Die Getränkeindustrie wie z.B Coca.Cola, die Milchprodukteindustrie wie z.B. Nestle und Danone, aber auch die Agrarindustrie haben auf diesen Tag gewartet. In den USA und Frankreich gibt es schon mit Stevia gesüßte Getränke, in der Schweiz Energiedrinks und sogar in Bayern durfte eine Molkerei ihren Bio Joghurt mit Stevia süßen.
Kein Patent auf Stevia – oder doch?
Zum Glück ist Stevia eine Pflanze und es gibt Gott sei Dank noch kein Patent auf Pflanzen. Aber die Methoden, mit denen bestimmte Wirkstoffe aus der Pflanze extrahiert werden, sind patentfähig. Aus der Pflanze lassen sich sowohl Steviosid als auch Rebiana herstellen.
Wir werden wohl in Zukunft immer mehr Artikel mit dem Aufdruck “Mit Stevia gesüßt” kaufen können.
Ganz ohne Einschränkung hat die EU-Kommission den Süßstoff allerdings nicht zugelassen. Zunächst dürfen mit dem Lebensmittelzusatzstoff, wie es offiziell heißt, nur Getränke, Müsli, Joghurts, Marmeladen, Schokolade und andere Süßigkeiten gesüßt werden.
Quellen:
Handelsblatt
Freestevia
Wiki: Stevia
Zentrum der Gesundheit
Zur Zeit ist mir bekannt, dass es eine Fritz Cola mit Stevia gesüßt gibt.